St. Nikolaus

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Aufnahmekriterien des Trägers unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Familien:

Krippe:

  • Geschwisterkinder besuchen bereits die Einrichtung
  • Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten oder Erziehungsberechtigte befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulbildung oder Hochschulausbildung oder Erziehungsberechtigte erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II (Sozialgesetzbuch II).
  • Alleinerziehende; Pflege von Angehörigen im Haushalt; Krankheit in der Familie; weitere besondere Familiensituationen …
  • Betreuungsbedarf und -zeiten
  • Wohnortnähe

Kindergarten:

  • Alter der Kinder
  • Geschwisterkinder besuchen bereits die Einrichtung
  • Besuch der Krippe in der Einrichtung
  • Alleinerziehende; Pflege von Angehörigen im Haushalt; Krankheit in der Familie; weitere besondere Familiensituationen …
  • Wohnortnähe
  • Betreuungsbedarf und -zeiten

Kriterien unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Gruppensituation/Struktur in der Krippe und im Kindergarten:

  • Alter
  • Geschlecht

Bei der Gewichtung der Kriterien ist die individuelle Situation zu berücksichtigen. Die vorgenannte Aufzählung stellt somit keine Rangordnung dar.