Aufnahmekriterien des Trägers unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Familien:
Krippe:
- Geschwisterkinder besuchen bereits die Einrichtung
- Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten oder Erziehungsberechtigte befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulbildung oder Hochschulausbildung oder Erziehungsberechtigte erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II (Sozialgesetzbuch II).
- Alleinerziehende; Pflege von Angehörigen im Haushalt; Krankheit in der Familie; weitere besondere Familiensituationen …
- Betreuungsbedarf und -zeiten
- Wohnortnähe
Kindergarten:
- Alter der Kinder
- Geschwisterkinder besuchen bereits die Einrichtung
- Besuch der Krippe in der Einrichtung
- Alleinerziehende; Pflege von Angehörigen im Haushalt; Krankheit in der Familie; weitere besondere Familiensituationen …
- Wohnortnähe
- Betreuungsbedarf und -zeiten
Kriterien unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Gruppensituation/Struktur in der Krippe und im Kindergarten:
- Alter
- Geschlecht
Bei der Gewichtung der Kriterien ist die individuelle Situation zu berücksichtigen. Die vorgenannte Aufzählung stellt somit keine Rangordnung dar.